Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich und Vertragsparteien

1.1 Die K&W Media Consulting GmbH (im Folgenden K&W Media), eine in Deutschland eingetragene Kapitalgesellschaft mit Sitz in der Willy-Brandt-Straße 51, 20459 Hamburg, bietet auf der Internetseite „Corizn“ (im Folgenden: Corizn) eine web-basierte E-Commerce-Software (im Folgenden: Software) zur Erstellung eines E-Commerce-Shops an.

1.2 Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Nutzungsverträge (im Folgenden „Verträge“ genannt), die zwischen K&W Media und Kunden, die keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder anderer entsprechender einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen sind, über die Plattform „Corizn“ geschlossen werden.

1.3 Abweichende AGB des Kunden finden auf Verträge keine Anwendung, es sei denn, K&W Media stimmt ihrer Anwendung ausdrücklich in Schriftform zu.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Bewerbung der Produkte im Internet oder in Katalogen durch K&W Media stellt eine unverbindliche und freibleibende Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Auftrag) durch Kunden dar. Dies gilt entsprechend für als „freibleibende Angebote“ bezeichnete Schreiben von K&W Media oder CORIZN.

2.2 Der Kunde kann einen Auftrag schriftlich, fernmündlich oder in Textform erteilen.

2.3 K&W Media kann das Angebot entweder mündlich oder durch Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform oder durch Lieferung annehmen.

2.4 Weicht die Auftragsbestätigung von K&W Media vom Angebot des Kunden ab, stellt diese ein neues Angebot dar und die Annahme des Angebots erfolgt durch den Kunden zu den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen, spätestens durch Lieferung.

2.5 K&W Media hat das Recht, ein Angebot abzulehnen.

3. Leistungen

3.1. K&W Media überlässt dem Kunden Software zu den Vereinbarungen aus dem individuellen Vertrag.

3.2 Der konkrete Funktionsumfang der gebuchten Software ergibt sich aus dem individuellen Angebotsschreiben.

3.3 Die Dokumentation der Software kann in Deutsch oder Englisch und in ausgedruckter oder ausdruckbarer Form geliefert werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.

3.4 Die Software ermöglicht den Austausch von Daten mit Systemen von Drittanbietern („Drittsystem“) über Schnittstellen („Integrations“). K&W Media behält es sich vor, das Angebot an Integrationen zu ändern, insbesondere wenn der Drittanbieter die Integration anpasst oder einstellt. Soweit Integrationen nicht als solche von K&W Media gekennzeichnet sind, handelt es sich um Integrationen, die von Drittanbietern bereitgestellt und allein von diesen verantwortet werden. Der Leistungsumfang und die für die Einrichtung notwendigen Schritte ergeben sich für Partner-Integrationen vorrangig aus der Beschreibung auf der Webseite des Drittanbieters. Integrations dürfen nur zum bestimmungsgemäßen Datenaustausch mit den explizit vorgesehenen Drittsystem genutzt werden.

3.5 Partner-Integrationen sind keine Leistungen von K&W Media. Funktionsumfang, Preise, Laufzeit und sonstige Nutzungsbedingungen für die Bereitstellung von Partner-Integrationen, einschließlich Support, richten sich nach den vertraglichen Bestimmungen zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter (z.B. Verfügbarkeit, Preise, Laufzeit). K&W Media übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die Partner-Integrationen. Um eine Integration nutzen zu können muss der Kunde über die Nutzungsberechtigung für das anzubindende Drittsystem verfügen. Für den Betrieb des Drittsystems, einschließlich dessen Verfügbarkeit, ist im Verhältnis zwischen Kunde und K&W Media der Kunde verantwortlich.

4. Verfügbarkeit und Reaktionszeit bei Störungen

4.1 K&W Media garantiert nicht, dass die zur Verfügung gestellte Software fehlerfrei ist und ohne Unterbrechungen funktioniert. K&W Media bemüht sich nach Kräften, etwaige Fehler in der zugrundeliegenden Software innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben, wenn und soweit es sich um zugrundeliegende Software handelt, die von K&W Media selbst entwickelt wurde, und der Kunde zuvor eine ausführliche, schriftliche Beschreibung der betreffenden Fehler zur Verfügung gestellt hat. K&W Media übernimmt keine Gewähr für die Behebung von Fehlern, die nicht von K&W Media selbst entwickelt worden sind, oder nicht im Einflussbereich von K&W Media liegen (insbesondere höhere Gewalt, Verschulden Dritter). K&W Media ist berechtigt, Übergangslösungen, Programmumgehungen oder problemvermeidende Einschränkungen in der Software zu installieren. 

4.2 K&W Media ist berechtigt, zu Wartungszwecken und infolge anderer technischer Erfordernisse die Verfügbarkeit der Software zu unterbrechen. Die Wartungsarbeiten werden soweit möglich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort Hamburg, Deutschland) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr getätigt. Falls eine Wartungsmaßnahme zu einer Unterbrechung der Nutzung der Software von mehr als 30 Minuten innerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort Hamburg, Deutschland) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr führen wird, wird K&W Media diese Wartungsarbeit per E-Mail ankündigen. Die Ankündigung erfolgt mindestens 24 Stunden vorab. Auf Kundenwunsch hin kann die angekündigte Wartungsarbeit verschoben werden, sofern dies aus technischen und wirtschaftlichen Gründen aus Sicht von K&W Media zu vertreten ist.

4.3 Störungen der Systemverfügbarkeit müssen vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet werden. K&W Media wird sich bemühen bei Meldungen von Störungen der Systemverfügbarkeit, die zu einem Totalausfall der Software führen und die innerhalb der Supportzeiten (Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort Hamburg, Deutschland) eingehen, eine Reaktionszeit für den Beginn der Entstörung von vier Stunden sicherzustellen. Bei leichteren Fehlern, die nicht zu einem Totalausfall der Software führen und während des laufenden Betriebs auftreten, wird K&W Media sich bemühen, nicht später als einen Arbeitstag nach dem Eingang der Störmeldung zu reagieren.

4.4 Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung am folgenden Arbeitstag. Verzögerungen der Entstörung, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite oder verspätete Meldung der Störung), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.

5. Mitwirkungsleistungen des Kunden

5.1 Die nachfolgenden Mitwirkungsleistungen sind Hauptleistungspflichten des Kunden und nicht allein als Nebenpflichten oder Obliegenheiten zu klassifizieren.

5.2 Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Software kein Marktplatz ist und dass jeder Kaufvertrag, der über die Software abgeschlossen wird, direkt zwischen ihm und dessen Endkunden zustande kommt. Der Kunde als Shop-Betreiber ist der eingetragene Verkäufer für alle Artikel, die er über die Software verkauft. Er ist verantwortlich für die Erstellung und den Betrieb seines Corizn-Shops, Materialien, Waren und Dienstleistungen, die er über die Software verkaufen möchte, und für alle Aspekte der Transaktionen zwischen ihm und seinen Kunden. Dazu gehören unter anderem Rückerstattungen, Rückgaben, die Ausführung von Verkäufen oder Kundendienst, betrügerische Transaktionen, erforderliche rechtliche Angaben, die Einhaltung von Vorschriften, angebliche oder tatsächliche Verstöße gegen geltende Gesetze (darunter insbesondere Verbraucherschutzgesetze in Ländern, in denen der Kunde Produkte oder Dienstleistungen zum Verkauf anbietet) oder dessen Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde versichert und gewährleistet, dass sein Shop, seine Materialien und die Waren und Dienstleistungen, die dieser über die Services verkauft, wahrheitsgemäß, genau und vollständig sind und nicht gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen. Corizn oder K&W Media ist nicht der Verkäufer oder Händler und trägt keine Verantwortung für den Shop oder die über die Software an Endkunden verkauften Artikel.

5.3 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Waren oder Dienstleistungen, die er über die Software verkauft (einschließlich der Beschreibung, des Preises, der Gebühren, der vom Kunden berechneten Steuern, der Mängel, der erforderlichen rechtlichen Angaben, der Einhaltung von Vorschriften, der Angebote oder der Werbeinhalte), einschließlich der Einhaltung der geltenden Gesetze oder Vorschriften. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, in seinem Corizn-Shop öffentlich zugängliche Kontaktinformationen, einen Hinweis zum Widerrufsrecht und Zeitangaben für die Auftragsabwicklung bereitzustellen. 

5.4 Der Kunde ist verpflichtet, einen qualifizierten Ansprechpartner nebst Stellvertreter zur Verfügung zu stellen, der berechtigt ist, alle notwendigen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen, die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen des Ansprechpartners (nebst Stellvertreter) unverzüglich mitzuteilen.

5.5 Für die Inhalte und mit der Software verarbeiteten Daten ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, die Software von K&W Media nur vertragsgemäß und im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen und bei der Nutzung keine Rechte Dritter zu verletzen. Der Kunde wird K&W Media unverzüglich, möglichst schriftlich, informieren über: (i) den Missbrauch oder den Verdacht des Missbrauchs der vertraglich vereinbarten Leistung; (ii) eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die Einhaltung des Datenschutzes oder der Datensicherheit, die im Rahmen der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung auftritt; (iii) eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die von K&W Media bereitgestellte Leistung, z.B. durch Verlust von Zugangsdaten oder Hacker-Angriff.

5.6 Der Kunde ist verpflichtet die technischen Voraussetzungen selbst sicherzustellen.

5.6.1 Die Anbindung an das Internet in ausreichend Bandbreite und Latenz liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.

5.6.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, innerhalb der eigenen Organisation und für seine Mitarbeiter dem aktuellen Stand der Technik entsprechende IT Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Dazu gehören unter anderem, aber nicht begrenzt auf, die Installation und regelmäßige Aktualisierung einer gängigen Antivirus Software auf den Laptops, Computern oder sonstigen mobilen Endgeräten der Mitarbeiter des Kunden, die Sicherstellung der Vergabe und regelmäßigen Aktualisierung von sicheren Passwörtern nach Maßgabe des BSI IT Grundschutz oder anderer äquivalenter, anerkannter Sicherheitsstandards für den Corizn Account sowie für die Laptops, Computer oder sonstige mobile Endgeräte der Mitarbeiter bzw. Einsatz entsprechender Mechanismen wie 2-Faktor-Authentifizierung, automatische Inaktivitätssperre, Firewall etc.

5.6.3 Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, für die Geheimhaltung der seinen Nutzern zugeordneten Identifikations- und Authentifizierungsdaten sowie von Zugangsdaten für Schnittstellen, das heißt auch beispielsweise das organisatorische und ggf. technische Verbot der Weitergabe von Passwörtern sowie Verbot der Nutzung von sogenannten „Shared Accounts“, Sorge zu tragen. Das Verbot der Nutzung von „Shared Accounts“ bezieht sich dabei auf den Corizn Account.

5.6.4 Darüber hinaus hat der Kunde für die Sicherheit der verwendeten Internetverbindung Sorge zu tragen, das heißt insbesondere auch die Nutzung von firmeneigenen statt öffentlichen Virtual Private Networks (VPN) sowie Sicherstellung der Nutzung von VPN-Verbindungen in öffentlichen Netzwerken.

5.7 Der Kunde ist für die fachliche Einrichtung und Administration des Accounts selbst verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, ob K&W Media den Kunden bei der Einrichtung des Accounts, in welcher Form auch immer, unterstützt. Hierzu zählen insbesondere: (i) die fachliche Einrichtung des Accounts, insbesondere Migration von Daten, Erstellen der URL, Konfiguration von Prozessen und Produkten; (ii) die fachliche Einrichtung von Integrations (z.B. Zahlungs- und Versanddienstleister) im Corizn Account, die technische Anbindung von Schnittstellen auf Seiten des Kunden einschließlich der Eingabe von API-Schlüsseln und die Administration des Accounts, insbesondere das Anlegen von Benutzern und Rollen und Zuweisen von Zugängen zum Account. 

5.8 Der Kunde ist verpflichtet, K&W Media über auftretende Leistungsstörungen (Mängel der Leistungen, fehlende Verfügbarkeit) unverzüglich in Textform zu informieren und nachvollziehbare Informationen zu auftretenden Leistungsstörungen zu übermitteln. Der Kunde wird K&W Media bei auftretenden Leistungsstörungen in angemessenem Umfang bei der Fehleridentifizierung und -behebung unterstützen. K&W Media ist berechtigt, dem Kunden vorübergehend Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und die eigentliche Ursache später durch Anpassung an der Corizn Software zu beseitigen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

6. Rechteeinräumung

6.1 K&W Media räumt dem Kunden ein nicht-ausschließliches, einfaches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags begrenztes Recht zur Nutzung der gebuchten Software ein. Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Die Dauer der Überlassung der Software ergibt sich aus dem Vertrag. Für die Nutzungsrechte an Drittsystemen und Partner-Integrations gelten die Bestimmungen des jeweiligen Anbieters.

6.2 Der Kunde verpflichten sich die Software ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen und keinen Teil der Software, die Nutzung der Software oder den Zugriff darauf zu reproduzieren, zu vervielfältigen, zu kopieren, zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu verwerten oder Dritten zugänglich zu machen. Der Umfang der bestimmungsgemäßen Nutzung sowie Art und Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus dem individuellen Vertrag und diesen AGB.

6.3 Der Kunde verpflichtet sich, keine der technischen Einschränkungen der Services zu umgehen, zu überbrücken oder zu unterlaufen (wie z. B. durch die Abwicklung von Bestellungen außerhalb des Checkouts von Corizn), kein Tool zu verwenden, um Features oder Funktionen zu aktivieren, die in den Services ansonsten deaktiviert sind, und auch nicht die Services zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise zurückzuentwickeln.

6.4 Der Kunde ist sich bewusst, dass dessen Materialien unverschlüsselt übertragen werden können und (a) Übertragungen über verschiedene Netzwerke und (b) Änderungen zur Anpassung an die technischen Anforderungen von Verbindungsnetzwerken oder -geräten beinhalten können. "Materialien" bezieht sich auf die Marken, urheberrechtlich geschützte Inhalte, sämtliche Produkte oder Dienstleistungen, die der Kunde über die Services verkaufen möchte (einschließlich Beschreibung und Preis), sowie alle Fotos, Bilder, Videos, Grafiken, schriftlichen Inhalte, Audiodateien, Codes, Informationen oder anderen Daten, die der Kunde oder die mit ihm verbundenen Unternehmen K&W Media oder deren Geschäftspartnern zur Verfügung stellen oder bereitgestellt haben.

6.5 Es liegt im alleinigen Ermessen von K&W Media, Materialien abzulehnen oder aus irgendeinem Teil der Software zu entfernen, einschließlich wenn K&W Media nach alleinigem Ermessen feststellt, dass die vom Kunden über die Software angebotenen Waren oder Dienstleistungen oder die in die Software hochgeladenen oder veröffentlichten Materialien gegen die Nutzungsbedingungen oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Corizn verstoßen.

7. Preise, Zahlungsbedingungen, Lieferumfang

7.1 Die Höhe der Vergütung, deren Fälligkeit und Rechnungsstellung ergeben sich aus dem individuellen Vertrag und aus den besonderen Bestimmungen für besondere Leistungen der AGB.

7.2 Die Preise verstehen sich ab Werk und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7.3 Soweit nichts anderes vereinbart, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

7.4 Der Lieferumfang ergibt sich aus dem Vertrag.

7.5 Erhöht oder senkt ein Vorlieferant von K&W Media mit Wirkung für K&W Media einen Preis, gibt K&W Media diesen an den Kunden weiter.

7.6 Ist der Kunde im Zahlungsverzug, ist K&W Media berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software unverzüglich zu sperren, sofern auch nach Ablauf einer dem Kunden gesetzten Frist von einer Kalenderwoche nach Fälligkeit keine Zahlung geleistet wurde. Auf diese Sperrung wird K&W Media den Kunden im Vorfeld unter weiterer Fristsetzung von einer Kalenderwoche hinweisen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zuzüglicher etwaiger Verzugszinsen weiter zu bezahlen. Etwaige durch die Sperrung aus diesem Grund verursachte Schäden beim Kunden können nicht gegenüber K&W Media geltend gemacht werden. Darüber hinaus hat K&W Media kein Recht den Zugang zu der Software zu sperren. Des Weiteren gelten im Verzugsfall die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 286, 288 BGB oder anderer entsprechender einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen.

7.7 Der Kunde ist selbstständig verantwortlich für die Zahlung seiner Abonnementgebühren sowie aller anderen anwendbaren Gebühren, u. a. Gebühren im Zusammenhang mit dem Wert der über dessen Shop erzielten Verkäufe, Transaktionsgebühren, sowie Gebühren im Zusammenhang mit dem Kauf oder der Nutzung von Produkten oder Dienstleistungen wie Domain-Namen, oder Services von Drittanbietern, insbesondere Versand- und Bezahldienste. 

7.8 Der Kunde ist darüber hinaus allein verantwortlich für die Ermittlung, Einziehung, Einbehaltung, Meldung und Überweisung der anwendbaren Steuern, Zollgebühren, Gebühren, Zuschläge und zusätzlichen Kosten, die sich aus oder infolge eines Verkaufs in dessen Corizn-Shops oder der Nutzung der Software ergeben. 

8. Vertragsbeginn, Fristen, Mindestlaufzeit und Kündigung

8.1 Leistungstermine und -fristen für den Beginn der Leistungen sind nur verbindlich, wenn K&W Media diese ausdrücklich bestätigt und der Kunde rechtzeitig alle in seinem Einfluss liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung durch K&W Media getroffen hat.

8.2 Für den Beginn und die Berechnung von Fristen, die in Bezug zur Laufzeit und zum Ende des Vertrags stehen (z. B. Mindestvertragslaufzeiten), gilt im Zweifel das in der "Auftragsbestätigung" genannte Datum der erstmaligen Leistungsbereitstellung durch K&W Media.

8.3 Bei einem von K&W Media nicht zu vertretenden, unvorhersehbaren, unvermeidbaren und außerhalb des Einflussbereichs von K&W Media liegenden Leistungshindernisses verschieben sich die Termine und Fristen um einen angemessenen Zeitraum.

8.4 Verzögern sich die Leistungen von K&W Media, ist der Kunde nur zum Rücktritt berechtigt, wenn K&W Medie die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Kunden gesetzte, angemessene Frist zur Leistung erfolglos verstrichen ist.

8.5 K&W Media hat das Recht, Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit monatlicher Abrechnung mit einer Frist von zwei Wochen und Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit jährlicher Abrechnung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes zu kündigen. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Kündigungserklärung beim Vertragspartner.

8.6 Das Recht beider Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Entrichtung des Nutzungsentgeltes oder eines erheblichen Teils dieses Entgelts in Verzug ist. 

8.7 Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Account des Kunden gesperrt und dessen Corizn Domain wird offline geschaltet. Sofern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes festgelegt ist, hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstattung von Gebühren, ob anteilig oder anderweitig. Ausstehende Beträge, die der Kunde K&W Media für die Nutzung der Software bis zum Wirksamkeitsdatum dieser Kündigung schuldet, werden sofort in voller Höhe fällig. Wenn der Kunde K&W Media am Datum der Kündigung der Software noch ausstehende Gebühren schuldet, erhält dieser eine letzte Rechnung per E-Mail. Sobald diese Rechnung in voller Höhe bezahlt wurde, werden dem Kunden keine weiteren Gebühren in Rechnung gestellt.

9. Haftungsbeschränkung und Haftungsfreistellung

9.1 Gesetzliche Haftung bei entgeltlicher Leistungserbringung. Bei entgeltlicher Leistungserbringung haftet K&W Media gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet K&W Media bei Verträgen über die kostenpflichtige Nutzung der Software gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden, wie beispielsweise im Fall der Übernahme von Garantien, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Garantien durch K&W Media erfolgen nur in Schriftform und sind im Zweifel nur dann als solche auszulegen, wenn sie als „Garantie” bezeichnet werden.

9.2 Haftungsbeschränkung bei entgeltlicher Leistungserbringung. Im Falle der leichten Fahrlässigkeit haftet K&W Media bei entgeltlicher Leistungserbringung nur für Schäden, welche von K&W Media verursacht wurden und auf solche wesentlichen Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Zwecks dieses Vertrages gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (sog. Kardinalspflichtverletzungen). In diesen Fällen ist die Haftung von K&W Media auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, die keine Kardinalspflichten sind (siehe Ziffer 9.2 Satz 1), ist ausgeschlossen, außer K&W Media haftet kraft Gesetzes zwingend (siehe Ziffer 9.1 Satz 2). 

9.3 Haftung bei unentgeltlicher Leistungserbringung. Bei unentgeltlicher Leistungserbringung (z.B. innerhalb der Nutzung des kostenfreien Testsystems) haftet K&W Media nur für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Arglist beruhen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, hierfür haftet K&W Media uneingeschränkt.

9.4 Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis und stimmt ausdrücklich zu, dass K&W Media und dessen Lieferanten im gesetzlich zulässigen Umfang nicht für direkte, indirekte, zufällige oder besondere Schäden, Folgeschäden oder beispielhafte Schäden haften, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus entgangenem Gewinn, Geschäftswert, Nutzung, Daten oder anderen immateriellen Verlusten, die sich aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Service oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben oder damit in Zusammenhang stehen. Dies gilt sowohl für entgeltliche als auch für unentgeltliche Leistungserbringung. 

9.5 Ansprüche gegen Dritte. Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 9.1 bis 9.3 gelten auch für Ansprüche gegen leitende Angestellte, Mitarbeiter, sonstige Erfüllungsgehilfen oder Unterauftragnehmer von K&W Media.

9.6 Der Kunde ist für jeden Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch dessen verbundene Unternehmen, Vertreter oder Unterauftragnehmer verantwortlich und haftet so, als wäre es sein eigener Verstoß.

9.7 Der Kunde verwendet die Services auf eigenes Risiko. Die Software wird „wie besehen“ und „wie verfügbar“ zur Verfügung gestellt, ohne ausdrückliche, stillschweigende oder gesetzliche Garantie oder Gewährleistung.

9.8 K&W Media garantiert nicht, dass die Software unterbrechungsfrei, zeitnah, sicher oder fehlerfrei funktioniert.

9.9 K&W Media garantiert nicht, dass die Ergebnisse, die mit der Nutzung der Services erzielt werden können, korrekt oder zuverlässig sind.

9.10 K&W Media ist nicht für Steuerpflichten oder -verbindlichkeiten des Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Corizn Software verantwortlich.

10. Datenschutz, Vertraulichkeit und geistiges Eigentum

10.1 K&W Media erhebt und verwendet die personenbezogenen Daten des Kunden nur im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Vertragspartner schließen hierzu eine Vereinbarung im nach den jeweils geltenden Bestimmungen erforderlichen Umfang ab.

10.2 Keiner der Vertragspartner ist berechtigt, vertrauliche Informationen des jeweils anderen Vertragspartners ohne ausdrückliche Zustimmung (mindestens in Textform) an Dritte zu übermitteln. Dies gilt sowohl für Kunden mit Verträgen über die kostenfreie als auch über die kostenpflichtige Nutzung. Sämtliche Informationen, gleich ob schriftlich fixiert oder mündlich übermittelt, die (i) der Natur der Sache nach als vertraulich oder geheimhaltungsbedürftig gelten oder (ii) die derjenige Vertragspartner, dem die Informationen übermittelt werden, bereits aufgrund der äußeren Umstände der Übermittlung als vertraulich oder geheimhaltungsbedürftig erkennen muss. Unter vertrauliche Informationen fallen insbesondere spezifische Geschäftsinformationen, technische Prozesse und Formeln, Software, Kundenlisten, Listen von potenziellen Kunden, Namen, Adressen und andere Informationen über Kunden und potenzielle Kunden, Produktdesigns, Produktbeschreibungen und Spezifikationen, Verkäufe, Kosten (einschließlich jeglicher relevanten Bearbeitungsgebühren), Preislisten und andere unveröffentlichte Finanzinformationen, Geschäftspläne und Marketingdaten sowie sonstige vertrauliche und geschützte Informationen, unabhängig davon, ob sie als vertraulich oder geschützt gekennzeichnet sind. Zu den vertraulichen Informationen von K&W Media gehören alle Informationen, die Sie im Zusammenhang mit uns und der Software erhalten, die der allgemeinen Öffentlichkeit nicht bekannt sind, einschließlich Informationen zu unserem Sicherheitsprogramm und unseren Sicherheitspraktiken. Beide Vertragspartner verpflichten sich, vertrauliche Informationen nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Beide Vertragspartner treffen mindestens diejenigen Vorsichtsmaßnahmen, die sie auch im Hinblick auf eigene vertrauliche Informationen treffen. Solche Vorsichtsmaßnahmen müssen wenigstens angemessen sein, um die Weitergabe an unbefugte Dritte zu verhindern. Beide Vertragspartner sind darüber hinaus verpflichtet, die unbefugte Weitergabe oder Nutzung vertraulicher Informationen durch ihre Kunden, Mitarbeiter, Subunternehmer oder gesetzliche Vertreter zu verhindern. Die Vertragspartner werden sich gegenseitig schriftlich darüber informieren, falls es zu missbräuchlicher Nutzung vertraulicher Informationen kommt. Ausgenommen von vorstehender Verpflichtung sind solche Informationen, die (i) dem anderen Vertragspartner bereits vor Übermittlung und ohne bestehende Geheimhaltungsvereinbarung bekannt waren, (ii) von einem Dritten, der keiner vergleichbaren Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegt, übermittelt werden, (iii) anderweitig öffentlich bekannt sind, (iv) unabhängig und ohne Nutzung der vertraulichen Informationen entwickelt wurden, (v) zur Veröffentlichung schriftlich freigegeben sind oder (vi) aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Verfügung übermittelt werden müssen, vorausgesetzt, dass der von der Übermittlung betroffene Vertragspartner rechtzeitig informiert wird, um noch Rechtsschutzmaßnahmen einleiten zu können. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Dauer des Vertrags hinaus bis zwölf Monate nach dem wirksamen Beendigungszeitpunkt des Vertrags.

10.3 K&W Media erhebt keinen Anspruch auf das Eigentum an den Materialien, die der Kunde K&W Media zur Verfügung stellt; K&W Media benötigt jedoch eine Lizenz für diese Materialien. Der Kunde gewährt K&W Media ein nicht exklusives, übertragbares, unterlizenzierbares, gebührenfreies, weltweites Recht und eine Lizenz zum Hosten, zur Nutzung, Verteilung, Ausstellung, Änderung, Ausführung, Vervielfältigung, Speicherung, öffentlichen Aufführung, Kommunikation an die Öffentlichkeit (einschließlich durch Telekommunikation), Ausstrahlung, Wiedergabe, Verfügbarmachung, Anzeige und Übersetzung sowie zum Erstellen abgeleiteter Werke von Materialien, die der Kunde in Verbindung mit der Software bereitgestellt hat. K&W Media ist berechtigt, diese Rechte im Rahmen dieser Lizenz zu nutzen, um die Software zu betreiben, bereitzustellen und zu fördern und um die Verpflichtungen zu erfüllen und die Rechte im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszuüben. Der Kunde erklärt, garantiert und stimmt zu, dass er alle notwendigen Rechte an den Materialien hat, um diese Lizenz zu gewähren. 

10.4 Wenn der Kunde Eigentümer der Materialien war, bevor er diese K&W Media zur Verfügung gestellt hat, bleibt er trotz des Hochladens in seinen Corizn -Shop dessen Eigentum, vorbehaltlich aller Rechte oder Lizenzen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderswo gewährt werden. Der Kunde kann seinen Corizn -Shop jederzeit entfernen, indem er das Konto löscht. Durch das Entfernen des Corizn -Shops werden keine Rechte oder Lizenzen für die Materialien beendet, die K&W Media benötigt, um Rechte auszuüben oder Verpflichtungen zu erfüllen, die während der Laufzeit entstanden sind.

10.5 Der Kunde gewährt K&W Media ein nicht exklusives, übertragbares, unterlizenzierbares, gebührenfreies, weltweites Recht und eine Lizenz zur Nutzung der Namen, Marken, Dienstleistungsmarken und Logos, die mit dessen Shop verbunden sind, um die Software zu betreiben, bereitzustellen und zu fördern. 

11. Änderungsvorbehalte

11.1 K&W Media hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder um Regelungen für die Nutzung etwaig neu eingeführter zusätzlicher Leistungen oder Funktionen der Software zu ergänzen. Die Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse angekündigt. Die Zustimmung des Kunden zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsankündigung folgt, in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerspricht. K&W Media verpflichtet sich, in der Änderungsankündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist für den Widerspruch, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung, bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinzuweisen.

11.2 K&W Media behält sich vor, die Software zu ändern oder abweichende Funktionalitäten anzubieten, außer Änderungen und Abweichungen sind für den Kunden nicht zumutbar. Sofern mit der Bereitstellung einer geänderten Version der Software oder einer Änderung von Funktionalitäten der Software eine wesentliche Änderung der durch die Software unterstützten Arbeitsabläufe des Kunden und/ oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, wird K&W Media dies dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung in Textform ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht in Textform innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. K&W Media wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.

11.3 K&W Media behält sich darüber hinaus vor, die Software zu ändern oder abweichende Funktionalitäten anzubieten, (i) soweit dies erforderlich ist, um die Übereinstimmung der von K&W Media angebotenen Leistungen mit dem auf diese Leistungen anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere, wenn sich die Rechtslage ändert; (ii) soweit K&W Media damit einer an K&W Media gerichteten Gerichts- oder Behördenentscheidung nachkommt; (iii) soweit dies erforderlich ist, um Sicherheitslücken der Software zu beseitigen; (iv) weil sich die Leistungen oder Vertragskonditionen von Drittanbietern (z.B. bei Integrations) oder Nachunternehmen (z.B. bei zusätzlichen Funktionalitäten) wesentlich ändern, oder (v) soweit dies überwiegend vorteilhaft für den Kunden ist. K&W Media behält es sich insbesondere vor, die Bereitstellung von zusätzlichen Funktionalitäten oder Integrationen einzuschränken oder zu beenden, wenn die technischen Partner der zusätzlichen Funktionalitäten bzw. die Anbieter der Drittsysteme ihre Leistungen oder Leistungsbedingungen wesentlich einschränken oder ändern und K&W Media eine weitere Bereitstellung deshalb nicht mehr zuzumuten ist, z.B. weil der Mehraufwand durch K&W Media unverhältnismäßig groß ist. Bei jährlicher Abrechnung erhält der Kunde in diesem Fall eine angemessene anteilige Erstattung im Voraus gezahlter Gebühren, sofern die zusätzliche Funktionalität oder Integration gesondert abgerechnet wurde.

11.4 K&W Media ist berechtigt, die Preise für die kostenpflichtigen vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen jährlich in angemessener Höhe anzupassen. K&W Media wird diese Preisanpassungen und den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Preisanpassung dem Kunden in Textform bekanntgeben. Die Preisanpassungen gelten nicht für die Zeiträume, für die der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat. Beträgt die Preisanhebung mehr als 5% des bisherigen Preises, so kann der Kunde dieser Preiserhöhung mit einer Frist von zwei Wochen ab Mitteilung widersprechen. Eine aus einer Änderung des Umfangs an Features bzw. Anzahl der zu verwaltenden Mitarbeiter resultierende Änderungen des Preises gilt nicht als Preisanpassung im Sinne dieser Ziffer 11.4.

11.5 Widerspricht der Kunde einer Änderung im Sinne dieser Ziffer 11 form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. K&W Media behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.

11.6 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Textform selbst. 

12. Schlussbestimmungen

12.1 Sind einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

12.2 Das zwischen den Vertragspartnern bestehende Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus und/ oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zwischen K&W Media und dem Kunden erwachsenden Streitigkeiten ist, soweit rechtlich zulässig, der Geschäftssitz von K&W Media.

 

 

 

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